Verlängerung
der Probezeit
Die
häufigste Massnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit
der
Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig
die
Verlängerung
der
Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit
also vier Jahre.
Entziehung der
Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes
ASF-Seminar nicht innerhalb der festgesetzten Frist wahrgenommen wird.
Durchführung
eines ASF-Seminars
- Dauer zwei bis vier Wochen
- mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer(innen)
- 1. Sitzung 135 Minuten
- Fahrprobe in Gruppen mit den Teilnehmer(inne)n
- 2. bis 4. Sitzung, jeweils 135 Minuten
(je Tag höchstens eine Sitzung)
Einzelseminar
(auf Antrag)
- 1. Sitzung 60 Minuten
- Fahrprobe
- 2. bis 4. Sitzung, jeweils 60 Minuten
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