Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Probezeit
Den Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (ausgenommen Klassen AM, L und T).
Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer
Führerschein ausgestellt.

Verlängerung der Probezeit
Die häufigste Massnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig
die Verlängerung
der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit also vier Jahre.

Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes ASF-Seminar nicht innerhalb der festgesetzten Frist wahrgenommen wird.

Durchführung eines ASF-Seminars
- Dauer zwei bis vier Wochen
- mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer(innen)
- 1. Sitzung 135 Minuten
- Fahrprobe in Gruppen mit den Teilnehmer(inne)n
- 2. bis 4. Sitzung, jeweils 135 Minuten
(je Tag höchstens eine Sitzung)

Einzelseminar (auf Antrag)
- 1. Sitzung 60 Minuten
- Fahrprobe
- 2. bis 4. Sitzung, jeweils 60 Minuten


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