Ausbildungsdauer

Mindestdauer der theoretischen Ausbildung für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis einer oder mehrerer Klassen
(Angaben in Doppelstunden = 2x45 min = 90 min = Teilnahme am Theorieunterricht)

Klasse Grundausbildung Klassenspezifische
Ausbildung
Gesamt-
dauer
A 12 4 16
A1 12 4 16
B 12 2 14
B E 12 2 14
A und B 12 4 + 2 18
M 12 4 16

Mindesdauer der theoretischen Ausbildung für den zusätzlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis
(Angaben in Doppelstunden = 2x45 min = 90 min = Teilnahme am Theorieunterricht)
Beantrage
Klasse
Vorhandene
Klasse
Grundausbildung Klassenspezifische
Ausbildung
Gesamt
A1 oder A B 6 4 10
B L, M oder A1 6 2 8

Mindestdauer der besonderen Ausbildungsfahrten während der Erstausbildung
(Angaben in Minuten, in Klammern in "Fahrstunden")

Klasse Überland-
fahrt
Autobahn bei Dämmerung
oder Dunkelheit
A 225    (5) 180    (4) 135    (3)
A1 225    (5) 180    (4) 135    (3)
B 225    (5) 180    (4) 135    (3)
E 135    (3) 45    (1) 45    (1)
M -- -- --

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